Kennzeichnung von Windenergieanlagen

Windenergieanlagen müssen nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV) in der Regel ab einer Gesamthöhe von 100m aus Gründen der Luftfahrtsicherheit gekennzeichnet werden. Die leistungsfähigeren Anlagen, die im Rahmen des Repowering errichtet werden, überschreiten zumeist diese 100m-Grenze. Deshalb gewinnt die oft als störend empfundene Befeuerung in Hinblick auf die Akzeptanz von Repowering-Projekten an Bedeutung.

Wichtiger Baustein im Planungsprozess ist daher die Berücksichtigung von störungsmindernden Maßnahmen. Im Zuge des Repowering hat die verantwortliche Gemeinde die Möglichkeit, z.B. eine Befeuerung mit Sichtweitenregulierung, die sich insgesamt als vorteilhafter erwiesen hat, im Bebauungsplan festzusetzen. Dabei ist es erforderlich, die zuständige luftrechtliche Genehmigungsbehörde und die für die Flugsicherung zuständige Stelle zu beteiligen, um die Festsetzungen mit deren Zustimmung zu treffen.

Frau Dr. Gundula Hübner und Herr Dr. Johannes Pohl von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg haben eine umfassende Studie zum Thema „Akzeptanz und Umweltverträglichkeit der Hinderniskennzeichnung von Windenergieanlagen“ durchgeführt. Die Studie wurde gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein. Ihre Ergebnisse liegen seit April 2010 in einem Abschlussbericht vor, der Ihnen rechts als Download zur Verfügung steht.

Insgesamt konnten keine erheblichen Belästigungen durch die Hinderniskennzeichnung festgestellt werden. Dies gilt umso mehr, wenn die Anlagen eines Windparks synchronisiert sind. Dennoch gibt es Wettersituationen (wie die wolkenlose Nacht), in der die Nachtkennzeichnung als Problem empfunden wird. Darüber hinaus wird die Befeuerung mit Xenon-Lampen als unangenehmer empfunden im Vergleich zu dem Einsatz von LED-Licht oder der Farbmarkierung der Rotorblätter zur Tageskennzeichnung. Eine ausführliche Zusammenfassung der Ergebnisse entnehmen Sie bitte der Rubrik Akzeptanz.

Auch der Bundesverband WindEnergie hat eine Studie zur Entwicklung eines Hindernisbefeuerungskonzeptes zur Minimierung der Lichtemission an Windparks (HiWUS) durchgeführt, deren Ergebnisse Ende 2008 veröffentlicht wurden. Die Studie hat gezeigt, dass eine bedarfsorientierte Befeuerung technisch möglich ist, ohne die Sicherheit des Flugverkehrs zu gefährden. Die Ergebnisse der Studie stellen wir Ihnen ebenfalls im Download-Bereich zur Verfügung.

In Mecklenburg-Vorpommern führt die Firma Enertrag aktuell einen Modellversuch zur bedarfsgerechten Befeuerung durch, bei dem Radarantennen im Windpark nur dann zu einer Befeuerung der Anlagen führen, wenn sich ein Flugzeug oder Hubschrauber nähert. Damit könnten die Tages- und vor allem auch die Nachtkennzeichnung zukünftig deutlich geringere Störwirkungen haben. Weitere Informationen finden Sie in der nebenstehenden Pressemitteilung von Enertrag.